Ankläger erkennen Selbstanzeige von Hoeneß in keinster Weise an
In gut einer Woche beginnt der Steuer-Prozess gegen Bayern-Präsident Hoeneß. FOCUS erfuhr, dass die Ankläger mit harten Bandagen kämpfen werden: Sie halten die Selbstanzeige Hoeneß´ für nicht strafmildernd.
Die Staatsanwaltschaft München II hält in ihrer Anklage die Selbstanzeige von FC-Bayern-Präsident Uli Hoeneß für grundsätzlich unwirksam. Sie könne damit nicht einmal strafmildernd wirken, geschweige denn strafbefreiend.
Das geht nach Informationen des FOCUS aus der Anklageschrift hervor. Demnach weist die Selbstanzeige nach Ansicht der Ermittler große Lücken auf, weil detaillierte Gewinn- und Verlustrechnungen fehlen. Das würde bedeuten, dass die Selbstanzeige inhaltlich fehlerhaft ist.
„Nicht aus freien Stücken“
Darüber hinaus lehnt es die Staatsanwaltschaft in der Anklage ab, die Selbstanzeige als strafmildernd zu werten. Ihrer Ansicht nach war die Steuerhinterziehung bereits vor Abfassen der Selbstanzeige durch Recherchen eines Stern-Redakteurs entdeckt worden. Die Selbstanzeige wäre demzufolge also zu spät gekommen und nicht aus „freien Stücken“ als Ausdruck „tätiger Reue“ entstanden.
Hoeneß muss sich ab 10. März vor dem Landgericht München II wegen Steuerbetrugs verantworten. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm vor, zwischen 2003 und 2009 insgesamt 3,5 Millionen Euro an Steuern hinterzogen zu haben. Fraglich ist, ob bei einer Verurteilung eine mögliche Haftstrafe zur Bewährung ausgesetzt wird.
Freitag, 28.02.2014, 07:00
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